Fassung 2026-09 · gültig ab 10. September 2026 · gilt für Affiliates und Partner
Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Zustimmung erfolgt im Partnerbereich; Sie erhalten darüber eine Bestätigung als PDF.
1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der TRANIVA AG für TAOM.AI. Sie gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TAOM.AI und TAOM Process Studio.
Der Partner empfiehlt TAOM weiter und erhält dafür eine Vergütung auf Lizenzen, die daraus entstehen. Ein Arbeits-, Auftrags- oder Gesellschaftsverhältnis wird dadurch nicht begründet.
2. Partnerkennung und Werbelink
Der Partner erhält eine persönliche Kennung und einen Werbelink. Er darf beliebig viele Links daraus bilden; die Zuordnung erfolgt stets über die Kennung.
Ein Klick auf den Werbelink wird 90 Tage gemerkt. Führt er innerhalb dieser Frist zu einer Registrierung, wird der Kunde dem Partner dauerhaft zugeordnet. Bei mehreren Links gilt der zuerst geklickte.
3. Vergütung
Die Vergütung beträgt 10 Prozent des Nettobetrags jeder vermittelten Lizenz. Ab der elften vermittelten Jahreslizenz der Stufen Webuser oder Webuser Pro beträgt sie 20 Prozent für alle weiteren Lizenzen; eine rückwirkende Anpassung erfolgt nicht.
Auf den Zähler zahlen ausschliesslich Lizenzen ab Stufe Webuser mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten ein. Andere Leistungen – etwa Schulungen und Zertifizierungen – werden mit 10 Prozent vergütet und erhöhen den Zähler nicht.
Massgeblich ist der tatsächlich bezahlte Nettobetrag vor Mehrwertsteuer. Ein Anspruch entsteht erst mit vollständiger Zahlung durch den Kunden.
4. Eigenbezug
Bezieht der Partner selbst Lizenzen, wird die Vergütung als Rabatt direkt im Warenkorb abgezogen. Eine zusätzliche Provision auf den eigenen Bezug entsteht nicht.
5. Auszahlung
Guthaben werden monatlich geprüft und ab 100 CHF ausbezahlt. Kleinere Beträge bleiben stehen und werden spätestens einmal jährlich ausbezahlt.
Voraussetzung ist eine vollständige Bankverbindung sowie die Angabe, ob der Partner mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren; die steuerliche Behandlung richtet sich nach Sitz und Status des Partners.
6. Pflichten des Partners
Der Partner wirbt sachlich und wahrheitsgemäss. Unzulässig sind insbesondere unaufgeforderte Massenzusendungen, irreführende Angaben über Funktionsumfang oder Preise, das Nachbilden des Auftritts der TRANIVA AG sowie Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten.
Die Marken TAOM, TAOM.AI, Process Studio und TRANIVA dürfen ausschliesslich zur Bewerbung der Produkte verwendet werden, unverändert und ohne den Anschein einer eigenen Herkunft.
7. Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen.
Bei Verstoss gegen diese Bedingungen kann die TRANIVA AG die Teilnahme fristlos beenden und offene Vergütungen zurückbehalten, soweit sie aus dem Verstoss stammen.
8. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Partner angezeigt; die Teilnahme wird erst nach erneuter Zustimmung fortgesetzt. Eine erteilte Zustimmung gilt ausschliesslich für die jeweils genannte Fassung.
9. Partnerstatus und Wiederverkauf
Der Partnerstatus wird auf Antrag und nach Prüfung vergeben. Er berechtigt zum Bezug von Lizenzen zu einem vereinbarten Einkaufsrabatt und zur eigenständigen Einrichtung von Lizenzen für eigene Kunden. Ein Anspruch auf Vergabe oder auf eine bestimmte Stufe besteht nicht.
Stufe und Rabattsatz werden individuell vereinbart und können mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Bereits bezogene Kontingente bleiben davon unberührt.
10. Kontingent und Lizenzvergabe
Der Partner erwirbt Lizenzen im Voraus als Kontingent und erhält darüber eine Rechnung. Das Kontingent wird je Lizenzstufe und Laufzeit getrennt geführt; eine Übertragung zwischen Stufen ist ausgeschlossen.
Die Laufzeit einer Lizenz bemisst sich nach dem Erwerb des Kontingents, nicht nach dem Zeitpunkt der Vergabe an den Endkunden. Nicht vergebene Lizenzen verfallen mit Ablauf der Laufzeit; eine Rückvergütung erfolgt nicht.
Jede vergebene Lizenz wird einem eigenen Endkundenkonto zugeordnet. Der Partner erhält keinen Zugriff auf die Daten seiner Endkunden bei der TRANIVA AG.
11. Verhältnis zum Endkunden
Der Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er gestaltet seine Preise selbst, rechnet selbst mit seinen Kunden ab und ist deren erster Ansprechpartner. Zwischen der TRANIVA AG und dem Endkunden entsteht kein Vertragsverhältnis über die Lizenzbedingungen hinaus.
Der Partner stellt sicher, dass seine Kunden die Lizenzbedingungen von TAOM.AI einhalten, und verpflichtet sie entsprechend.
12. Verhältnis der beiden Programme
Ein Partner bleibt zur Teilnahme am Affiliate-Programm berechtigt. Beim eigenen Bezug gilt jeweils der höhere von Einkaufsrabatt und Affiliate-Staffel; eine Kumulation ist ausgeschlossen. Für Käufe zum Partnerpreis entsteht keine zusätzliche Provision.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der TRANIVA AG.
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