Fassung 1.1 · gültig ab 14.09.2026. Jede Änderung erhält eine neue Fassungsnummer; frühere Fassungen sind im Kundenkonto unter Neuerungen archiviert. Massgeblich für einen Vertrag ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Plattform TAOM.AI (taom.ai) und der darauf angebotenen Dienste, insbesondere des TAOM Process Studio („Plattform“, „Dienst“).
Betreiber der Plattform ist:
Traniva AG
Zimbergstrasse 11
8335 Hittnau, Schweiz
(„Traniva“, „wir“, „uns“).
Die Plattform kann von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen weltweit genutzt werden, soweit dies nach dem Recht des jeweiligen Aufenthalts- oder Sitzstaates zulässig ist.
Soweit in diesen AGB zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird, gelten:
- Verbraucher: jede natürliche Person, die den Dienst überwiegend zu Zwecken nutzt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer: natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Nutzung der Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die AGB werden im Rahmen des jeweiligen Registrierungs-, Bestell- oder Vertragsprozesses ausdrücklich einbezogen. Die für das Vertragsverhältnis massgebliche Fassung und der Zeitpunkt der Zustimmung werden dokumentiert.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen Traniva und Kunden/Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung von taom.ai, des TAOM Process Studio, der angebotenen Lizenzen, Trainings, Projektpakete und sonstigen damit verbundenen Diensten.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Traniva deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.3 Soweit individuelle Vereinbarungen (z.B. Enterprise‑Verträge, Rahmenverträge, Service Level Agreements – SLA) mit einem Kunden getroffen werden, haben diese im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Vertragspartner ist stets die Traniva AG, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- Plattform: die Website taom.ai und die darüber erreichbaren Web‑Anwendungen.
- TAOM Process Studio: die cloudbasierte SaaS‑Lösung zur Erstellung, Analyse und Verwaltung von Prozessen, Modellen und Dokumentationen, inkl. KI‑gestützter Funktionen.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die eine Lizenz erwirbt bzw. kostenpflichtige Leistungen bezieht.
- Nutzer: jede natürliche Person, die im Rahmen eines Kundenkontos auf die Plattform zugreift (einschliesslich des Kunden selbst, wenn er eine natürliche Person ist).
- Lizenz: das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an TAOM Process Studio (z.B. Demo, Webuser, Webuser Pro, Projektuser, Enterprise).
- KI‑Agenten: die in TAOM Process Studio integrierten KI‑gestützten Funktionen und Agenten.
- Evaluierungsnutzung: kostenlose Test-/Demoversion ohne produktiven Einsatz.
- Produktive Nutzung: Nutzung im Rahmen geschäftlicher, behördlicher oder sonstiger organisatorischer Tätigkeit oder für reale, dauerhafte Prozesse und Dokumentationen.
Lizenz: das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an TAOM Process Studio.
Die Lizenzstufen sind, in aufsteigender Reihenfolge: Demo, Webuser Basic (vertrieblich auch „Process Studio Modeller“), Process Studio Team, Webuser, Webuser Pro sowie die gesondert vereinbarten Modelle Projektuser und Enterprise. Process Studio Team ist eine Lizenzstufe, in der die Team-Zusatzlizenz bereits enthalten ist.
Team-Zusatzlizenz: eine eigenständige, zusätzlich erwerbbare Lizenz, die das gleichzeitige Bearbeiten desselben Modells durch mehrere Nutzer ermöglicht. Sie wird mit einem eigenen Lizenzschlüssel und einer eigenen Laufzeit geführt.
Lizenzschlüssel: die dem Kunden zugeteilte Zeichenfolge, mit der eine Lizenz einem Konto zugeordnet wird.
3. Vertragsschluss, Registrierung und Shop
3.1 Die Darstellung von Leistungen, Lizenzen und Paketen auf taom.ai stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3.2 Der Kunde gibt mit Bestellung im Online‑Shop, durch Absenden eines Formulars oder durch eine sonstige Bestellhandlung ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- ausdrückliche Bestellbestätigung durch Traniva (z.B. per E‑Mail), oder
- Aktivierung der bestellten Lizenz(en) bzw. Beginn der Leistungserbringung.
3.3 Für bestimmte Inhalte (z.B. Demo‑Zugang) ist eine Registrierung erforderlich. Der Kunde/Nutzer stellt sicher, dass die Angaben korrekt und vollständig sind und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden.
3.4 Traniva kann Registrierungen oder Bestellungen im Einzelfall ohne Angabe von Gründen ablehnen (z.B. bei offensichtlichem Missbrauch oder rechtlichen Risiken in bestimmten Ländern oder Branchen).
3.5 Minderjährige dürfen TAOM.AI nur nutzen, wenn und soweit dies im jeweiligen Land rechtlich zulässig ist und ggf. mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
4. Leistungsgegenstand – TAOM.AI / TAOM Process Studio
4.1 TAOM Process Studio ist eine cloudbasierte Software‑as‑a‑Service‑Lösung (SaaS) zur Modellierung, Analyse und Dokumentation von Geschäftsprozessen und Organisationsstrukturen (u.a. BPMN‑Prozesse, Organigramme, Prozesslandkarten, RACI‑Matrizen, Systemlandschaften).
4.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- der gewählten Lizenz (z.B. Demo, Webuser, Webuser Pro, Projektuser, Enterprise),
- der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung im Shop bzw. auf taom.ai,
- sowie ggf. ergänzenden individuellen Vereinbarungen (z.B. Enterprise‑Verträge, Statements of Work).
4.3 Traniva ist berechtigt, Funktionen, unterstützte KI‑Modelle, Integrationen und Oberflächen im Rahmen der Weiterentwicklung anzupassen, zu erweitern oder zu ersetzen, soweit der typische Nutzen für den Kunden/Nutzer erhalten bleibt.
4.4 Ein Anspruch auf die Bereitstellung oder Weiterverwendung eines bestimmten KI‑Modells (z.B. eines bestimmten Large Language Models) besteht nicht.
4.5 KI‑Modelle und Modellwechsel
TAOM Process Studio kann sowohl von Traniva betriebene oder konfigurierte KI‑Modelle („TAOM‑Modelle“) als auch KI‑Dienste und ‑Modelle externer Anbieter einsetzen. Traniva ist berechtigt, die verwendeten KI‑Modelle, deren Versionen, Parameter und Konfigurationen jederzeit zu ändern, zu aktualisieren, auszutauschen oder andere Modelle einzusetzen, soweit der typische Nutzungszweck von TAOM Process Studio (insbesondere Unterstützung bei Dokumentation und Modellierung) gewahrt bleibt. Ein Anspruch des Kunden/Nutzers auf die Nutzung eines bestimmten KI‑Modells, einer bestimmten Version oder eines bestimmten Leistungsniveaus der KI‑Funktionen besteht nicht.
5. Lizenzmodelle, Laufzeit und Kündigung
5.1 Die Nutzung von TAOM Process Studio setzt eine gültige Lizenz voraus. Lizenzmodelle unterscheiden sich u.a. in Anzahl der Nutzer, verfügbaren Funktionen, Integrationen, Nutzungsvolumen und Vergütung.
5.2 Die Laufzeit einer kostenpflichtigen Lizenz richtet sich nach der beim Kauf gewählten Dauer (z. B. 1, 3, 6, 12, 24 oder 36 Monate). Sie beginnt mit der Aktivierung und endet mit Ablauf der gewählten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Der Kunde kann jederzeit eine neue Laufzeit erwerben; erfolgt dies vor Ablauf, wird die verbleibende Dauer an die neue Laufzeit angehängt. Abweichende Laufzeiten und Verlängerungsregeln können in Einzelverträgen (z. B. Enterprise) vereinbart werden.
5.3 Die kostenlose Demo‑Lizenz wird unentgeltlich und unverbindlich bereitgestellt. Traniva kann Demo‑Konten jederzeit ändern, einschränken oder beenden. Eine produktive Nutzung ist in der Regel nicht zulässig (siehe Ziff. 12).
5.4 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Mit Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte an TAOM Process Studio. Traniva kann Zugänge sperren. Soweit technisch möglich und rechtlich zulässig, kann dem Kunden vor Beendigung eine angemessene Frist für Datenexport gewährt werden.
5.6 KI‑Nutzung als Bestandteil bestimmter Lizenzen
In den Lizenzmodellen Demo, Webuser und Webuser Pro ist der Zugriff auf die von Traniva bereitgestellten KI‑Funktionen und KI‑Ressourcen (z.B. TAOM‑Agenten, Sprachmodelle, KI‑Kontingente) bereits im Lizenzpreis enthalten, soweit im Shop oder Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Für diese Lizenzmodelle fallen für die Nutzung der von TAOM eingesetzten KI‑Modelle keine zusätzlichen Nutzungsentgelte gegenüber Traniva an. Es gelten jedoch die in diesen AGB geregelten Einschränkungen zur Fair‑Use‑Nutzung und Verfügbarkeit.
5.7 Lizenzstufe Webuser Basic (Process Studio Modeller) > Die Lizenzstufe Webuser Basic umfasst ausschliesslich die Nutzung des Editors
(insbesondere Modellierung, Import und Export) ohne KI-Funktionen. In dieser Stufe sind keine KI-Lizenzen, KI-Kontingente und keine Nutzung der TAOM-Agenten enthalten. Ein Anspruch auf Bereitstellung von KI-Funktionen besteht in dieser Stufe nicht; entsprechend fallen für sie auch keine KI-bezogenen Nutzungsentgelte an.
5.8 Team-Zusatzlizenz
5.8.1 Die Team-Zusatzlizenz wird unabhängig von der Lizenzstufe erworben und mit eigenem Lizenzschlüssel, eigener Laufzeit und eigener Nutzerzahl geführt. Sie kann in einem Paketangebot enthalten sein.
5.8.2 Eine gültige Team-Zusatzlizenz bleibt bis zum Ende ihrer Laufzeit wirksam, auch wenn der Kunde während dieser Laufzeit die Lizenzstufe wechselt.
5.8.3 Erwerb und Verlängerung der Team-Zusatzlizenz setzen mindestens die Lizenzstufe Webuser Basic voraus. In welchen Lizenzstufen eine Verlängerung möglich ist, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung im Shop.
5.8.4 Nach Ablauf der Team-Zusatzlizenz entfallen die zugehörigen Funktionen. Die
übrigen Funktionen der Lizenzstufe bleiben unberührt.
5.9 Wechsel der Lizenzstufe (Upgrade)
5.9.1 Ein Wechsel ist ausschliesslich in eine höhere Lizenzstufe möglich (Upgrade). Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe während der laufenden Vertragsdauer (Downgrade) ist nicht vorgesehen.
5.9.2 Beim Upgrade wird der Restwert der laufenden Lizenz auf den Preis der neuen Lizenz angerechnet. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Upgrades verbleibende Restlaufzeit; angerechnet wird höchstens der Preis der neuen Lizenz. Der Kunde bezahlt die verbleibende Differenz.
5.9.3 Eine Auszahlung, Rückerstattung oder Gutschrift des Restwerts findet nicht statt, auch nicht anteilig und auch nicht bei vorzeitiger Beendigung.
5.9.4 Mit Wirksamwerden des Upgrades verliert der bisherige Lizenzschlüssel seine Gültigkeit. Die neue Lizenz beginnt mit der Aktivierung; die Laufzeit richtet sich nach der beim Upgrade gewählten Dauer.
5.9.5 Zum Upgrade berechtigt ist ausschliesslich der Kunde (Käufer der Lizenz), nicht die einzelnen unter der Lizenz geführten Nutzer.
5.9.6 Für die Lizenzmodelle Projektuser und Enterprise gilt Ziff. 5.9 nicht; Änderungen erfolgen dort nach den jeweiligen Einzelvereinbarungen.
5.9.7 Beim Upgrade werden sämtliche unter der bisherigen Lizenz geführten Nutzer auf die neue Lizenz übernommen. Die neue Lizenz muss deshalb mindestens so viele Nutzerplätze umfassen wie zum Zeitpunkt des Upgrades belegt sind; eine geringere Platzzahl ist nicht möglich, eine höhere jederzeit. Sollen Plätze abgebaut werden, ist dies vor dem Upgrade im Kundenkonto vorzunehmen. Bestellt der Kunde beim Upgrade weniger Nutzerplätze, als die bisherige Lizenz umfasst, verfällt die Differenz mit Aktivierung der neuen Lizenz. Eine Anrechnung, Erstattung oder Gutschrift für die entfallenden Plätze findet nicht statt (vgl. Ziff. 5.9.3). Die künftige Platzzahl und ein entsprechender Hinweis werden vor dem Absenden der Bestellung angezeigt.
5.10 Zusatzlizenz Prüfung und Test
5.10.1 Die Zusatzlizenz Prüfung und Test wird unabhängig von der Lizenzstufe erworben und gilt je Person. Sie kann in einem Paketangebot enthalten sein. Sie schaltet die Funktionen für Prüfpflicht, Risiken, Kontrollen, Testfälle und Testergebnisse am Prozessschritt frei sowie den Abgleich mit angebundenen Zielsystemen.
5.10.2 Wer ausschliesslich prüft, benötigt keine höhere Lizenzstufe: Die Zusatzlizenz wirkt unabhängig von der Stufe des jeweiligen Kontos. Ohne höhere Stufe stehen die übrigen Funktionen dieser Stufe nicht zur Verfügung, insbesondere keine KI-gestützten Funktionen.
5.10.3 Erwerb und Verlängerung setzen im Unternehmen mindestens Process Studio Team oder eine höhere Lizenzstufe voraus. In welchen Lizenzstufen eine Verlängerung möglich ist, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.
5.10.4 Eine gültige Zusatzlizenz bleibt bis zum Ende ihrer Laufzeit wirksam, auch wenn die Lizenzstufe zwischenzeitlich wechselt. Nach Ablauf entfallen die zugehörigen Funktionen; bereits erfasste Angaben bleiben im Modell erhalten und werden weiterhin angezeigt, sind aber nicht mehr bearbeitbar. Die übrigen Funktionen der Lizenzstufe bleiben unberührt.
5.10.5 Mit der Nutzung verbundene Verarbeitung. Die Funktionen setzen voraus, dass jedem Konto eine dauerhafte Kennung zugeordnet und an den damit erzeugten Inhalten gespeichert wird. Ohne diese Zuordnung sind Herkunft und Freigabe nicht auseinanderzuhalten und die Funktionen nicht nutzbar. Wer die Zusatzlizenz einsetzt, nimmt diese Verarbeitung damit in Kauf; sie lässt sich nicht abwählen. Einzelheiten regeln Ziffer 16.15 und die Datenschutzerklärung.
5.10.6 Ebenso werden Kennungen für Prozessschritte, Risiken und Testfälle automatisch vergeben und sind nach der Vergabe unveränderlich (Ziffer 16.16). Auch dies ist Voraussetzung der Nutzung und nicht abwählbar.
6. Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten des Kunden/Nutzers
6.1 Der Kunde/Nutzer benötigt für die Nutzung der Plattform eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Browser und eine übliche Arbeitsplatz‑ oder Endgeräteumgebung. Für die Bereitstellung und Konfiguration eigener IT‑Infrastruktur (z.B. Netzwerke, Firewalls, Endgeräte, Identitäts‑ und Zugriffssysteme) ist der Kunde selbst verantwortlich.
6.2 Soweit der Kunde TAOM Process Studio mit eigenen Systemen oder Drittsystemen (z.B. Jira, Confluence, SAP, Microsoft 365, Make.com, n8n, GitHub, Power BI, andere Cloud‑ oder On‑Premise‑Systeme) integriert, ist er für deren Beschaffung, Lizenzierung und technische Betriebsbereitschaft selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in einem Einzelvertrag oder Statement of Work (SOW) vereinbart ist.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass Traniva für Integrations‑ und Beratungsleistungen alle notwendigen Zugänge, Test‑ und Produktivumgebungen, Schnittstellen‑Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig bereitstellt. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Integrationen zu seinen Systemen nur in einer Weise konfiguriert und betrieben werden, die mit den anwendbaren rechtlichen Vorgaben (insbesondere Datenschutz, Informationssicherheit, Branchenregeln) und seinen internen Richtlinien vereinbar ist. Traniva unterstützt hierbei auf Wunsch beratend, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung.
6.5 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
6.6 Lizenzschlüssel und Nutzerplätze
6.6.1 Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln. Er darf nicht an Dritte ausserhalb der lizenzierten Organisation weitergegeben, veröffentlicht oder zum Abruf bereitgestellt werden.
6.6.2 Die Anzahl der erworbenen Nutzerplätze bestimmt, wie viele natürliche Personen die Lizenz nutzen dürfen. Nutzerplätze sind personenbezogen; die gleichzeitige Nutzung eines Platzes durch mehrere Personen ist nicht zulässig. Ein Platz kann auf eine andere Person übertragen werden, wenn die bisherige Person ihn dauerhaft nicht mehr nutzt.
6.6.3 Traniva ist berechtigt, die Einhaltung der Platzzahl technisch zu prüfen und bei Überschreitung die Nutzung einzuschränken oder die zusätzlichen Plätze nachzuberechnen.
7. Einsatz von KI, EU AI Act und „Human in the Loop“
7.1 TAOM Process Studio nutzt KI‑Agenten zur Unterstützung bei Erstellung, Analyse und Optimierung von Prozessen, Dokumentationen und weiteren Arbeitsergebnissen. Die KI‑Agenten können Texte, Modelle oder sonstige Vorschläge generieren.
7.2 Sämtliche KI‑Outputs sind Vorschläge, keine verbindliche Fachmeinung oder Rechtsberatung. Die Verantwortung für alle Entscheidungen, Prozesse und Dokumentationen verbleibt bei Mensch und Organisation, die den Dienst nutzen („Human in the Loop“).
7.3 TAOM Process Studio kennzeichnet – soweit technisch möglich – die Beteiligung von KI an Arbeitsergebnissen (z.B. vollständig / teilweise / keine KI‑Erzeugung) sowie deren Herkunft und Version (Herkunftssiegel). Diese Kennzeichnung kann auch in Exporten sichtbar oder maschinenlesbar enthalten sein.
7.4 Nutzer/Kunden, die Arbeitsergebnisse weitergeben oder veröffentlichen, verpflichten sich, KI‑Kennzeichnungen und Herkunftssiegel nicht zu entfernen oder irreführend zu verändern, soweit Inhalte als KI‑gestützt erscheinen oder gesetzliche Transparenzpflichten bestehen (insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).
7.5 Die Plattform ist primär als Dokumentations‑ und Produktivitätswerkzeug konzipiert. Sie ist nicht dafür bestimmt, ohne menschliche Kontrolle automatisierte Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung zu treffen.
7.6 Nutzer/Kunden aus EU/EWR verpflichten sich, die Plattform nur in solchen Szenarien einzusetzen, in denen der Dienst nach EU AI Act typischerweise als minimal‑ oder limited‑risk‑System eingestuft wird. Der Einsatz als eigenständiges High‑Risk‑System bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung mit Traniva.
7.7 Traniva erbringt keine Rechtsberatung zur Einstufung nach EU AI Act. Nutzer/Kunden sind selbst verantwortlich, ihre konkreten Einsatzszenarien im Lichte der jeweils anwendbaren Rechtsordnung zu bewerten.
7.8 Keine Garantie für Ergebnisqualität oder Antwortverhalten
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte inhaltliche Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit, Stilistik, Antwortgeschwindigkeit oder Verfügbarkeit der KI‑Funktionen. KI‑Outputs können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder ungeeignet sein und müssen immer durch den Kunden bzw. dessen Nutzer geprüft und bewertet werden. Soweit gesetzlich zulässig, begründet weder eine als unzureichend empfundene Qualität von KI‑Ergebnissen noch eine vorübergehende Einschränkung oder Nichtverfügbarkeit einzelner KI‑Funktionen allein einen Anspruch auf Minderung, Erstattung, Gutschrift oder Schadensersatz.
7.9 Sprache der Oberfläche und der Agenten. Editor, Betrachter und die TAOM-Agenten stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Beschriftungen der Oberfläche sowie von Agenten erzeugte Texte können je Sprache abweichen; ein Anspruch auf inhaltlich identische Formulierungen in allen Sprachen besteht nicht. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen eines von der Traniva AG bereitgestellten Textes ist die deutsche Fassung massgeblich. Für vom Kunden erstellte Inhalte gilt Ziffer 13.3; für die Verantwortung bei KI-erzeugten Texten gelten die Ziffern 7.1 bis 7.4.
8. Preise, Zahlung, internationale Kunden
8.1 Preise für Lizenzen, Trainings und Pakete werden im Online‑Shop angezeigt oder individuell angeboten. Sie können in CHF oder – zur Orientierung – in anderen Währungen (z.B. EUR) ausgewiesen sein.
8.2 Soweit nicht anders angegeben, enthalten Preise ggf. lokale Steuern und Abgaben gemäss den im Shop genannten Hinweisen. Zusätzliche Steuern/Zölle im Empfängerland trägt der Kunde.
8.3 Zahlungen erfolgen über die im Shop angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Online‑Zahlungsdienst, Rechnung). Etwaige Gebühren externer Zahlungsdienstleister können anfallen.
8.4 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Verbrauchern können je nach Zahlungsmethode abweichende Fristen gelten.
8.5 Bei Zahlungsverzug ist Traniva berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu verlangen, Mahnkosten zu erheben und Lizenzen/Accounts vorübergehend zu sperren.
8.6 Bearbeitungspauschale bei Verzug (Unternehmer). Befindet sich ein Unternehmer nach erfolglosem Ablauf einer zweiten Mahnung weiterhin in Verzug, kann Traniva zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Bearbeitungspauschale von 15 % des offenen Bruttobetrags erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Unternehmer vorbehalten; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Traniva vorbehalten.
8.7 Verbraucher. Gegenüber Verbrauchern wird keine Bearbeitungspauschale erhoben. Es bleibt bei Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe und den tatsächlich angefallenen Mahnkosten.
8.8 Verbrauchsabhängige Bestandteile. Die Leistungen werden gegenwärtig als Lizenzen mit festem Preis je Leistungsstufe angeboten; eine gesonderte Abrechnung nach Verbrauch findet derzeit nicht statt. Die TRANIVA AG behält sich vor, künftig verbrauchsabhängige Bestandteile einzuführen – insbesondere den Erwerb zusätzlicher Recheneinheiten (Token) über das in Ziffer 10.4 genannte Kontingent hinaus. Solche Bestandteile werden vor ihrer Einführung in der Leistungsbeschreibung und Preisliste ausgewiesen; sie gelten nicht rückwirkend und nicht für bereits laufende Abrechnungsperioden. Die Erfassung des Verbrauchs nach Ziffer 10.3 erfolgt unabhängig davon und bleibt hiervon unberührt.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
9.1 TAOM Process Studio wird als Standard‑Cloudservice bereitgestellt. Soweit nicht ausdrücklich in einem separaten Service‑Level‑Agreement (SLA) abweichend geregelt, besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeitskennzahlen (z.B. 24/7, 99,9 %) oder fest definierte Reaktionszeiten.
9.2 Wartungsarbeiten, Updates und Änderungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Traniva bemüht sich, geplante Wartungen möglichst in Zeiten geringerer Nutzung durchzuführen und – soweit zumutbar – anzukündigen.
9.3 Standard‑Support (z.B. per E‑Mail oder Ticketsystem) wird, sofern angeboten, während der auf taom.ai angegebenen Geschäftszeiten erbracht.
9.4 Erweiterte Support‑Leistungen (z.B. 24/7‑Support, garantierte SLA‑Werte) sind nur auf Grundlage gesonderter, schriftlicher Vereinbarungen erhältlich.
9.5 KI‑Teilausfälle
Vorübergehende Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen einzelner KI‑Funktionen oder der von TAOM genutzten KI‑Modelle bzw. KI‑Dienste (z.B. Wartung, Modellwechsel, Kapazitätsengpässe bei Drittdiensten) gelten nicht als vollständige Nichtverfügbarkeit der Plattform im Sinne etwaiger Verfügbarkeitsangaben, solange die übrigen Kernfunktionen von TAOM Process Studio (z.B. Anzeige, Bearbeitung und Export bestehender Modelle) grundsätzlich nutzbar bleiben.
10. Fair Use, unzulässige Inhalte und Sperrung
10.1 Nutzer/Kunden verpflichten sich zu einem fairen und angemessenen Gebrauch der Plattform. Unzulässig sind insbesondere:
- automatisierte Massennutzung ohne sinnvollen Anwendungsfall,
- Umgehung technischer Beschränkungen,
- Angriffe auf die Plattform oder Infrastruktur (z.B. Hacking, DDoS),
- Verbreitung rechtswidriger, diskriminierender oder schädlicher Inhalte,
- Nutzung zur Entwicklung oder zum Betrieb von KI‑Systemen, die nach geltendem Recht verboten sind.
10.2 Traniva ist berechtigt, bei Verstössen:
- Inhalte zu entfernen oder zu sperren,
- Accounts vorübergehend oder dauerhaft zu sperren,
- rechtliche Schritte einzuleiten.
10.3 Messung des Verbrauchs. Die Nutzung der KI-gestützten Funktionen wird je Zugang erfasst. Erfasst werden insbesondere Anzahl und Zeitpunkt der Verarbeitungsläufe, das verwendete Sprachmodell sowie der Umfang der verarbeiteten Daten in Recheneinheiten (Token). Die Erfassung dient der Abrechnung, der Kapazitätsplanung, der Missbrauchserkennung und der Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Kunden. Der Kunde kann seinen Verbrauch jederzeit im Kundenkonto einsehen.
10.4 Angemessener Verbrauch und Kontingente. Jede Leistungsstufe umfasst ein für die vorgesehene Nutzung angemessenes Verbrauchskontingent. Die Höhe des jeweiligen Kontingents ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Stufe. Die TRANIVA AG ist berechtigt, Kontingente für künftige Abrechnungsperioden anzupassen; bereits laufende Perioden bleiben unberührt.
10.5 Vorgehen bei aussergewöhnlichem Verbrauch. Überschreitet der Verbrauch eines Zugangs das Kontingent seiner Leistungsstufe erheblich oder liegt er dauerhaft deutlich über dem Verbrauch vergleichbarer Zugänge, informiert die TRANIVA AG den Kunden per E-Mail. Der Kunde erhält Gelegenheit, zusätzliche Recheneinheiten zu erwerben oder in eine höhere Leistungsstufe zu wechseln. Erfolgt hierauf innert angemessener Frist keine Reaktion, ist die TRANIVA AG berechtigt, für den betroffenen Zugang auf ein ressourcenschonenderes Sprachmodell umzustellen oder die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu begrenzen. Die Nutzung der Plattform bleibt in beiden Fällen möglich; bereits erstellte Inhalte bleiben unverändert zugänglich. Eine Sperrung nach Ziffer 10.2 bleibt bei missbräuchlicher Nutzung vorbehalten.
11. API‑Zugänge und Integrationen
11.1 API‑Schlüssel und Zugriffstoken dürfen nur vom berechtigten Kunden/Nutzer verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
11.2 Integrationen zu Dritt‑Systemen (z.B. Jira, Confluence, SAP, Microsoft 365, Make.com, n8n, GitHub, Power BI) setzen passende Lizenzen/Verträge mit den jeweiligen Anbietern voraus. Diese Anbieter sind nicht Vertragspartner von Traniva‑Kunden.
11.3 Traniva kann Integrationen ändern, aussetzen oder einstellen, insbesondere wenn Drittanbieter ihre Schnittstellen ändern oder einstellen oder wenn rechtliche oder technische Gründe dagegen sprechen.
11.4 Dritt‑Lizenzen und zusätzliche Kosten
11.4.1 Für den Betrieb und die Integration von Drittsystemen sind in der Regel eigene Lizenzen erforderlich. Diese sind nicht Bestandteil der TAOM‑Lizenzen, sondern vom Kunden separat zu beschaffen und zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.4.2 Soweit Traniva im Rahmen von Enterprise‑ oder Projektverträgen Dritt‑Lizenzen (z.B. Miet‑ oder Testlizenzen) im Namen oder Auftrag des Kunden beschafft, erfolgt dies auf Grundlage der Herstellerbedingungen. Die entsprechenden Kosten werden dem Kunden zusätzlich zu den TAOM‑Lizenzen in Rechnung gestellt.
11.4.3 Im Rahmen von Enterprise‑Einführungen kann im Zuge einer Evaluierungsphase gemeinsam mit dem Kunden ermittelt werden, welche Drittlizenzen, Umgebungen und Schnittstellen für den gewünschten Digital‑Twin‑Anwendungsfall erforderlich sind. Die Ergebnisse werden im SOW oder Architekturkonzept dokumentiert.
12. Evaluierungsnutzung und produktive Nutzung
12.1 Demo‑ und Testzugänge dienen ausschliesslich der Evaluierung der Plattform, nicht der dauerhaften produktiven Nutzung. Die Nutzung zur Erstellung von Leistungen für Dritte oder in kritischen Geschäftsprozessen ist im Rahmen der Demo nicht vorgesehen.
12.2 Eine Nutzung gilt als produktiv, sobald erzeugte Inhalte in operative Abläufe einfliessen, gegenüber Kunden, Lieferanten, Behörden oder sonstigen Dritten verwendet werden oder Bestandteil entgeltlicher Leistungen/Produkte sind.
12.3 Für produktive Nutzung ist stets eine passende kostenpflichtige Lizenz erforderlich.
13. Rechte an der Plattform und an Inhalten
13.1 Sämtliche Rechte an TAOM.AI, TAOM Process Studio, den Softwarekomponenten, Designs, Methoden, Marken und Kennzeichen stehen ausschliesslich Traniva oder ihren Lizenzgebern zu.
13.2 Nutzer/Kunden erhalten – im Umfang der jeweiligen Lizenz – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Plattform für eigene Zwecke.
13.3 Die vom Nutzer/Kunden erstellten Inhalte (Modelle, Texte, Dokumente) gehören grundsätzlich dem Kunden, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Traniva erhält ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen, für Support, Sicherheit, Backups und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
13.4 Algorithmen, Modelle und interne Konfigurationen als Geschäftsgeheimnis
Die internen Algorithmen, KI‑Modelle, Trainingsdatenkonzepte, Prompt‑Strukturen, System‑ und Modellkonfigurationen, Architektur‑Designs, Evaluierungs‑ und Optimierungsverfahren sowie sonstiges technisches Know‑how von TAOM/Traniva sind vertrauliches Betriebs- und Geschäftsgeheimnis von Traniva oder ihren Lizenzgebern.
Es besteht kein Anspruch des Kunden/Nutzers auf Offenlegung, Einsicht, Prüfung oder Herausgabe von Quellcode, Modellgewichten, Trainingsdaten, Prompts, Konfigurationen oder vergleichbaren technischen Details.
Reverse Engineering, Dekompilierung, systematische Analyse oder Nachbau der Plattform, der Modelle oder ihrer Konfigurationen sind nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig. Jegliche darüber hinausgehende technische Analyse zum Zweck der Nachbildung, Wettbewerbsbeobachtung („Benchmark Scraping“) oder Offenlegung gegenüber Dritten ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Traniva untersagt.
13.5 Eigenentwicklung. Der TAOM Process Studio Editor einschliesslich Darstellung, Bearbeitung und Auswertung von BPMN-Modellen ist eine vollständige Eigenentwicklung der Traniva AG. Es werden keine fremden Modellierungsbibliotheken eingebunden, deren Lizenzbedingungen eine Namensnennung, eine Offenlegung von Quelltext oder eine Weitergabe unter denselben Bedingungen verlangen würden. Soweit im Betrieb der Plattform quelloffene Bestandteile eingesetzt werden, geschieht dies unter Lizenzen, die einer kommerziellen Nutzung nicht entgegenstehen; die entsprechenden Hinweise sind in der Anwendung hinterlegt. Sämtliche Rechte an der Eigenentwicklung verbleiben bei der Traniva AG. Welche quelloffenen Bestandteile im Einzelnen eingesetzt werden, ist unter Woraus TAOM gebaut ist veröffentlicht und wird laufend nachgeführt. Diese Übersicht dient der Erläuterung; massgeblich bleiben die Bestimmungen dieser Ziffer. Angaben zu den an der Datenverarbeitung beteiligten Dienstleistern finden sich gesondert unter Unterauftragsverarbeiter.
14. Gewährleistung
14.1 Traniva gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen den beschriebenen Funktionen entspricht. Eine permanente Fehlerfreiheit oder Unterbruchsfreiheit kann nicht garantiert werden.
14.2 Mängel sind – soweit zumutbar – unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren. Traniva bemüht sich um Nachbesserung oder Workaround.
14.3 Für Komponenten und Dienste Dritter (z.B. Cloud‑Provider, KI‑Modelle, Integrationen) gelten deren eigene Gewährleistungen; Traniva haftet hierfür nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
15. Haftung
15.1 Traniva haftet unbeschränkt für Schäden aus:
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Traniva nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Traniva – ausser in den Fällen gemäss Ziff. 15.1 – für zahlende Kunden auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Vergütung für TAOM Process Studio, maximal jedoch das Zweifache dieser Jahresvergütung, begrenzt.
15.4 Traniva haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, soweit gesetzlich zulässig. Nutzer/Kunden sind verpflichtet, ihre Daten eigenverantwortlich zu sichern.
15.5 Eine Haftung für Schäden, die auf einer Nutzung der Plattform in Widerspruch zu diesen AGB oder zur anwendbaren Rechtsordnung beruhen (z.B. Einsatz als High‑Risk‑System i.S.d. EU AI Act ohne geeignete Vereinbarung), ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.6 Externe KI‑Dienste
Soweit TAOM Process Studio auf KI‑Dienste oder Infrastrukturen Dritter aufsetzt (z.B. Cloud‑Modelle externer Anbieter), haftet Traniva nicht für deren Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Änderung, soweit die Ursache ausserhalb des Einflussbereichs von Traniva liegt. Traniva wird sich in solchen Fällen nach angemessenem Ermessen um technische Alternativen oder Workarounds bemühen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf eine bestimmte Lösung entsteht.
16. Datenschutz
16.1 Traniva verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen (insbesondere schweizerisches DSG, EU‑DSGVO) und der auf taom.ai veröffentlichten Datenschutzerklärung.
16.2 Die Rollen (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter) können je nach Nutzungskonstellation variieren. Massgeblich ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV/DPA); ihr wird bei jeder Bestellung zugestimmt, und sie geht diesen Bedingungen im Bereich der Datenbearbeitung vor.
16.3 Nutzer/Kunden sind selbst verantwortlich für die Rechtmässigkeit der von ihnen eingegebenen oder importierten Daten und die Information der betroffenen Personen.
16.4 Betriebsort. Die Plattform wird in der Schweiz betrieben. Anwendung, Datenbank, Dateiablage, Sicherungen und Mailversand liegen bei einem Schweizer Anbieter, dessen Rechenzentrum sich in der Zentralschweiz befindet. Traniva kann den Anbieter wechseln; der Betriebsort bleibt dabei die Schweiz oder ein Staat des EWR, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.
16.5 Angemessenheit. Die Europäische Kommission anerkennt für die Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau. Eine Übermittlung personenbezogener Daten aus dem EWR in die Schweiz bedarf deshalb keiner zusätzlichen Garantien wie Standardvertragsklauseln.
16.6 Zugriff nach ausländischem Recht. Traniva und der eingesetzte Betriebspartner unterstehen schweizerischem Recht. Ein Herausgabeanspruch nach ausländischem Recht, wie ihn beispielsweise der US CLOUD Act gegenüber dort ansässigen Unternehmen vorsieht, besteht gegenüber Traniva nicht. Behördliche Auskunftsbegehren werden nur auf Grundlage des anwendbaren schweizerischen Rechts und nach Prüfung im Einzelfall bearbeitet.
16.7 KI-Verarbeitung. Für Anfragen an Sprachmodelle gilt Ziffer 16.4 nicht ohne Weiteres: Diese werden beim jeweiligen Modellanbieter verarbeitet, dessen Verarbeitungsorte und Bedingungen massgeblich sind. Der eingesetzte Anbieter, der Zweck, die verarbeiteten Datenarten und der Ort der Verarbeitung sind in der öffentlich abrufbaren Liste der Unterauftragsverarbeiter ausgewiesen (Ziffer 16.23); eine gesonderte Anfrage ist dafür nicht nötig. Ab der Stufe Enterprise können Anbieter, Modell, Hosting, Verarbeitungsregion und besondere Datenaufbewahrungs- beziehungsweise Datenschutzkonfigurationen vertraglich festgelegt werden, einschliesslich Zero Data Retention, soweit diese für die betreffende technische Konfiguration verfügbar und vereinbart sind, sowie eines Betriebs in der Umgebung des Kunden; die individuell vereinbarte Regelung geht in diesem Fall vor. Einzelheiten regelt Ziffer 11 der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.
16.8 Unterauftragsverarbeiter. Traniva führt und veröffentlicht eine laufend aktualisierte Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter mit Zweck, Datenarten und Verarbeitungsort. Die jeweils aktuelle Liste ist auf taom.ai öffentlich abrufbar. Die Aufnahme oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters wird Kunden mit bestehender Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung entsprechend den dort geregelten Voraussetzungen vorgängig mitgeteilt.
16.9 Eingaben in KI-Anfragen. Welche Inhalte in eine KI-Anfrage gelangen, bestimmt allein der Nutzer beziehungsweise der Kunde. Traniva sichtet diese Inhalte nicht und prüft sie nicht auf personenbezogene Daten, Geheimnisse oder Rechte Dritter. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Übermittlung solcher Inhalte an den jeweiligen Modellanbieter eine Rechtsgrundlage besteht, dass der Grundsatz der Datenminimierung eingehalten wird und dass betroffene Personen, soweit erforderlich, informiert sind.
16.10 Standardkonfiguration ausserhalb Enterprise. Unterhalb der Stufe Enterprise sind Modellanbieter, Modell und Verarbeitungsregion durch die Standardkonfiguration vorgegeben und nicht einzeln vereinbar. Für Inhalte, die der Kunde über eine Anfrage preisgibt, gelten insoweit zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Traniva empfiehlt, ausserhalb der Stufe Enterprise keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, keine Geschäftsgeheimnisse und keine einer besonderen Aufsicht unterliegenden Inhalte in Anfragen einzugeben. Werden derartige Inhalte dennoch eingegeben, trägt der Kunde die daraus entstehenden datenschutz- und aufsichtsrechtlichen Folgen; die Haftung von Traniva richtet sich nach Ziffer 15 und bleibt für eigene Pflichtverletzungen unberührt.
16.11 Verarbeitung beim Modellanbieter. Was ein Sprachmodell aus einer Eingabe ableitet, wie es sie intern verarbeitet und ob es sie vorhält, liegt beim jeweiligen Modellanbieter. Traniva hat keinen Einfluss auf die interne Funktionsweise des jeweiligen Modells und gibt hierzu keine Zusicherung ab, die über die veröffentlichten Bedingungen des Anbieters hinausgeht. Traniva sagt zu, welcher Anbieter eingesetzt wird und welche Daten übermittelt werden. Die datenschutzrechtlichen Pflichten von Traniva hinsichtlich Auswahl, Beauftragung und Kontrolle eingesetzter Unterauftragsverarbeiter bleiben unberührt.
16.12 Prüfung und Test. Die Funktionen für Prüfpflicht, Risiken, Kontrollen, Testfälle und Testergebnisse setzen eine eigene, kostenpflichtige Zusatzlizenz voraus. Sie gilt je Person, hat eine eigene Laufzeit und besteht unabhängig von der erworbenen Stufe; ihr Wegfall berührt die Stufe nicht.
16.13 Vorschläge sind keine Freigabe. Von einem Agenten erzeugte Testfälle, Prüfangaben und Dokumente sind Vorschläge. Sie werden erst wirksam, wenn ein Mensch sie freigibt. Traniva sagt keine fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck zu; die Verantwortung für Auswahl, Prüfumfang und Freigabe trägt der Kunde.
16.14 Regulierte Umgebungen. TAOM ist kein validiertes System im Sinne regulatorischer Vorgaben und ersetzt keine vom Kunden durchzuführende Validierung. Ob ein Prozessschritt geprüft werden muss und ob ein Nachweis genügt, entscheidet der Kunde nach den für ihn geltenden Vorgaben.
16.15 Kennung je Person. Zur Nachvollziehbarkeit erhält jedes Konto eine dauerhafte, nicht sprechende Kennung. Sie wird an den vom Konto erzeugten Inhalten gespeichert und dient dazu, Herkunft und Freigabe auseinanderzuhalten – etwa für ein Vier-Augen-Prinzip. Die Kennung enthält weder Name noch Anschrift; ihre Auflösung ist nur innerhalb der Umgebung des Kunden möglich. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
16.16 Unveränderliche Kennungen. Einmal vergebene Kennungen für Prozessschritte, Risiken und Testfälle lassen sich nicht ändern oder entfernen. Ohne diese Festschreibung wäre eine Zuordnung zwischen Modell, Vorgang und Nachweis nicht belastbar.
16.17 Betriebsprotokoll. Zum Betrieb und zur Fehlersuche werden Ereignisse protokolliert; das Protokoll enthält Benutzernamen. Es wird nach einer im System eingestellten Frist automatisch bereinigt; die Vorgabe beträgt 30 Tage. Der Kunde kann die Frist in seiner Umgebung anpassen; wird sie auf null gesetzt, obliegt ihm die Löschung.
16.18 Aufbewahrung nach Löschung eines Kontos. Wird ein Benutzerkonto gelöscht, bleiben die an freigegebenen Nachweisen gespeicherten Kennungen erhalten. Ohne sie wäre nicht mehr feststellbar, wer einen Prüfnachweis erstellt und wer ihn freigegeben hat; die Nachweiskette des Kunden wäre unterbrochen. Die Aufbewahrung stützt sich auf die Erfüllung rechtlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten des Kunden und auf das berechtigte Interesse an der Beweiskraft erteilter Freigaben; sie fällt unter die Ausnahme vom Löschanspruch nach Art. 17 Abs. 3 lit. b und lit. e DSGVO. Name und Anschrift der betroffenen Person werden dabei nicht aufbewahrt, sondern ausschliesslich die nicht sprechende Kennung. Der Kunde bestimmt die Dauer nach den für ihn geltenden Aufbewahrungsvorgaben.
16.19 Verarbeitung für Kunden im EWR. Soweit ein Kunde TAOM im Anwendungsbereich der DSGVO einsetzt und Traniva personenbezogene Daten ausschliesslich in dessen Auftrag verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Traniva Auftragsverarbeiter. Die Pflichten des Verantwortlichen, insbesondere die Information betroffener Personen und die Bearbeitung von Betroffenenanfragen, verbleiben beim Kunden. Traniva unterstützt den Kunden im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV/DPA).
16.20 Aufbewahrung von Anfragen. Anfragen über das Kontaktformular und die zugehörige Korrespondenz werden nach Erledigung noch zwölf Monate aufbewahrt und danach gelöscht. Grundlage ist das berechtigte Interesse, bei einer Rückfrage den Verlauf noch zu kennen. Geschäftsbriefe im Sinne handelsrechtlicher Vorschriften und Unterlagen zu abgeschlossenen Verträgen fallen nicht darunter; für sie gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
16.21 Aufbewahrung von Benutzerkonten. Endet der Vertrag, wird das Benutzerkonto 90 Tage danach gelöscht. Die Frist gibt Gelegenheit, Inhalte zu sichern oder den Vertrag fortzusetzen, ohne von vorn zu beginnen. Der Kunde kann die Löschung jederzeit vorher verlangen. Unberührt bleiben Unterlagen, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten (insbesondere Rechnungen), sowie die Kennungen an freigegebenen Nachweisen nach Ziffer 16.18. Arbeitsbereiche unterliegen zusätzlich der stufenabhängigen Aufbewahrung nach Ziffer 4.
16.22 Nutzungs- und Verbrauchsdaten. Zur Erbringung der Leistung verarbeitet die TRANIVA AG Angaben darüber, wann welcher Zugang welche Funktion genutzt hat: Zeitpunkt und Anzahl der Verarbeitungsläufe, das verwendete Sprachmodell, der Umfang der verarbeiteten Daten in Recheneinheiten (Token), die Dauer sowie das Ergebnis des Laufs. Diese Angaben sind einem Benutzerkonto zugeordnet und damit personenbezogen. Sie werden zu den in Ziffer 10.3 genannten Zwecken verarbeitet – Abrechnung, Kapazitätsplanung, Missbrauchserkennung und Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Kunden. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags sowie das berechtigte Interesse an einem sicheren und wirtschaftlichen Betrieb. Eine Auswertung zur Bewertung einzelner Personen oder ihrer Arbeitsleistung findet nicht statt. Die Daten werden nicht an Dritte verkauft und verlassen die in Ziffer 16 genannte Infrastruktur nicht; sie werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens mit Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Der Kunde kann seinen Verbrauch jederzeit im Kundenkonto einsehen.
16.23 Massgebliche Liste der Unterauftragsverarbeiter. Eine vollständige und laufend gepflegte Übersicht aller eingesetzten Dienstleister – mit Zweck, verarbeiteten Datenarten, Ort der Verarbeitung und Rechtsgrundlage – ist unter Unterauftragsverarbeiter veröffentlicht. Diese Liste ist massgeblich; Angaben in diesen Bedingungen und in weiteren Dokumenten dienen der Erläuterung und treten dahinter zurück.
17. Geheimhaltung
17.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen, die ihnen im Rahmen der Nutzung der Plattform bekannt werden, vertraulich.
17.2 Diese Pflicht besteht für mindestens fünf (5) Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort, soweit nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungs‑ oder Offenlegungspflichten entgegenstehen.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher (EU/EWR/UK)
18.1 Verbraucher mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat oder im Vereinigten Königreich haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über digitale Inhalte/Dienste.
18.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher Traniva mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über den Widerruf informieren. Das Muster-Widerrufsformular ist in Ziff. 18.9 abgedruckt; seine Verwendung ist freiwillig.
18.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:
- der Vertrag auf die Lieferung digitaler Inhalte oder Dienste gerichtet ist,
- die Bereitstellung bereits begonnen hat,
- und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass Traniva mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
18.4 Bei Verträgen mit Unternehmern oder Verbrauchern ausserhalb des EU/EWR-/UK-Raums gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte des jeweiligen Landes; zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.
18.5 Bestellt ein Verbraucher ein Upgrade und stimmt er dem sofortigen Beginn der Ausführung zu, gilt Ziff. 18.3 entsprechend: Mit Aktivierung der neuen Lizenz erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.
18.6 Sofortige Bereitstellung, Widerrufsverzicht und Übergangslizenz
Bei der Bestellung kann der Verbraucher gesondert bestätigen, dass Traniva mit der Ausführung sofort beginnen soll und dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (Ziff. 18.3). Diese Bestätigung ist freiwillig; die Bestellung ist auch ohne sie möglich.
Mit Bestätigung: Die gekaufte Lizenzstufe wird unmittelbar nach Zahlungseingang vollständig bereitgestellt. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Ausführung; ein Widerruf ist danach ausgeschlossen.
Ohne Bestätigung: Der Verbraucher erhält unmittelbar nach Zahlungseingang eine Übergangslizenz der Stufe Webuser Basic („Process Studio Modeller»). Sie umfasst die Nutzung des Editors ohne KI-Funktionen, mit der bestellten Nutzerzahl und der bestellten Laufzeit. Die gekaufte Lizenzstufe wird nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist automatisch freigeschaltet. Der Verbraucher kann die Freischaltung jederzeit vorziehen, indem er im Kundenkonto ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet; mit diesem Verzicht erlischt das Widerrufsrecht.
Widerruft der Verbraucher innerhalb der Frist, erhält er den gezahlten Betrag vollständig zurück; ein Abzug oder Wertersatz wird nicht erhoben. Der Zugang wird mit dem Widerruf gesperrt. Ob und wann die Bestätigung erteilt wurde, wird mit Zeitpunkt festgehalten und auf Rechnung und Lizenzdokument ausgewiesen. Bei nachträglicher Freischaltung erhält der Kunde ein aktualisiertes Lizenzdokument; der bisherige Schlüssel verliert seine Gültigkeit.
18.7 Verbindlichkeit, Unternehmer, Rückerstattungen
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht. Bestellungen von Unternehmern sind verbindlich; eine Stornierung oder Rücknahme ist nicht vorgesehen. Der Umfang der Bestellung ist vor Absenden sorgfältig zu prüfen.
Verbraucher, die nach Ziff. 18.6 auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben, sind an die Bestellung gebunden.
Rückerstattungen erfolgen stets in Schweizer Franken und in Höhe des tatsächlich gezahlten Betrags. Wechselkursänderungen zwischen Zahlung und Erstattung sowie Gebühren des Zahlungsdienstleisters oder der Bank des Kunden werden nicht ausgeglichen.
18.8 Widerrufsadresse, Fristwahrung und Folgen des Widerrufs
Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich und an die Traniva AG, Zimbergstrasse 11, 8335 Hittnau, Schweiz, E-Mail info@traniva.com, Telefon +41 79 730 06 60, oder über das Kontaktformular auf taom.ai zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Ist das Widerrufsrecht nicht nach Ziff. 18.3 oder 18.6 vorzeitig erloschen, erstattet Traniva die geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde; Entgelte werden dem Verbraucher dafür nicht berechnet. Die Erstattung erfolgt nach Ziff. 18.7 in Schweizer Franken in Höhe des tatsächlich gezahlten Betrags.
18.9 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden; die Verwendung ist freiwillig.
An: Traniva AG, Zimbergstrasse 11, 8335 Hittnau, Schweiz, info@traniva.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Lizenz/Leistung:
Bestellt am / Bestellnummer:
Name und Anschrift des Verbrauchers:
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
19. Exportkontrolle, Sanktionsrecht und internationale Nutzung
19.1 Nutzer/Kunden sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform sämtliche anwendbaren Export‑, Sanktions‑ und Embargovorschriften einzuhalten.
19.2 Traniva kann die Nutzung aus bestimmten Ländern, Regionen oder Branchen einschränken oder verweigern, wenn dies aus Sicht von Traniva zur Einhaltung von Sanktions‑, Export- oder Sicherheitsvorschriften erforderlich ist.
20. Änderungen der AGB und der Leistungen
20.1 Traniva ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies zur Abbildung gesetzlicher Änderungen, neuer technischer Gegebenheiten oder zur Weiterentwicklung des Angebots erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
20.2 Über wesentliche Änderungen wird Traniva in geeigneter Form informieren, in der Regel per E‑Mail und im Kundenkonto unter „Neuerungen“. Jede Fassung trägt eine Fassungsnummer und ein Datum, ab dem sie gilt; frühere Fassungen bleiben dort abrufbar. Nicht wesentliche Änderungen können nach vorheriger Information wirksam werden. Änderungen, die bestehende Rechte oder Pflichten des Kunden wesentlich verändern oder nach anwendbarem Recht einer Zustimmung bedürfen, werden erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.
20.3 Erfordert eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung, fordert Traniva den Kunden per E‑Mail dazu auf. Zustimmung und Zeitpunkt werden am Konto festgehalten. Bis zur Zustimmung gilt für den betreffenden Kunden die zuletzt von ihm bestätigte Fassung. Der bei Vertragsschluss geltende Wortlaut wird zusätzlich als Vertragsdokumentation festgehalten und ist im Kundenkonto abrufbar.
21. Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprachfassung
21.1 Es gilt grundsätzlich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
21.2 Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist – soweit zulässig – ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der Traniva AG (Kanton Zürich, Schweiz).
21.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden Verbraucherschutz‑ und Gerichtsstandsregeln ihres Wohnsitzstaates. Diese AGB dürfen solche zwingenden Rechte nicht beschränken.
21.4 Diese AGB liegen in deutscher Sprache vor. Übersetzungen dienen lediglich der Information; im Zweifel ist die deutsche Fassung massgeblich.
22. Beratungs-, Trainings- und Integrationsleistungen
22.1 Leistungsarten
Traniva bietet neben der Bereitstellung der Plattform TAOM.AI u.a. folgende zusätzliche Leistungen an:
- Beratungsleistungen (z.B. Prozess‑ und Organisationsberatung, Digital-Twin‑Konzeption),
- Trainings und Schulungen (online oder vor Ort),
- Integrations- und Engineering‑Leistungen (z.B. Anbindung an SAP, Jira, Confluence, Microsoft 365, Automatisierungsplattformen),
- projektbezogenes Projektmanagement und Professional Services.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder einem separaten Statement of Work (SOW).
22.2 Vergütung und Abrechnung
Sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart ist, werden Beratungs‑, Trainings- und Integrationsleistungen auf Time & Material‑Basis nach den jeweils gültigen Tagessätzen/Stundensätzen zuzüglich Spesen und Nebenkosten abgerechnet.
22.3 Einsatz von KI in Beratungs- und Trainingsleistungen
Traniva kann bei Beratungs‑, Trainings- und Integrationsleistungen KI‑gestützte Werkzeuge und Modelle einsetzen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf TAOM‑eigene Agenten und zugelassene Drittmodelle), z.B. zur Unterstützung bei Analysen, Dokumentation, Modellierung, Testfällen oder textuellen Vorschlägen.
Alle KI‑gestützten Ergebnisse stellen auch in diesem Kontext Vorschläge dar und ersetzen weder fachliche Entscheidungen des Kunden noch rechtliche oder regulatorische Beurteilungen. Die Verantwortung für die Verwendung solcher Ergebnisse in der Organisation des Kunden verbleibt beim Kunden.
22.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Traniva alle zur ordnungsgemässen Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten, Testumgebungen und Entscheidungsträger rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, ist Traniva berechtigt, Termine angemessen anzupassen und den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
22.5 Projektunterlagen und Arbeitsergebnisse
Konzepte, Architekturen, Prozessmodelle, Templates, Skripte und sonstige Arbeitsergebnisse, die im Rahmen von Beratungs‑, Trainings- und Integrationsleistungen entstehen, dürfen vom Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Ergebnissen für eigene Zwecke.
Methoden, generisches Know‑how, Frameworks, Standard‑Trainingsinhalte, TAOM‑Methode, TAOM‑Framework und zugrunde liegende Werkzeuge verbleiben im geistigen Eigentum von Traniva oder ihren Lizenzgebern.
22.6 Schulungs- und Trainingsunterlagen. Ergänzend zu Ziffer 22.5 gilt für Unterlagen, die nicht als Arbeitsergebnis für den Kunden entstehen, sondern von der Traniva AG zur Verfügung gestellt werden: Unterlagen, die im Rahmen von Trainings und Schulungen bereitgestellt werden – Präsentationen, Handbücher, Übungsdateien, Musterlösungen und Aufzeichnungen –, werden ausschliesslich elektronisch bereitgestellt und sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im eigenen Unternehmen und für die geschulten Personen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung sowie die Verwendung für eigene oder fremde Schulungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Aufzeichnungen der Schulung durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Ein Versand körperlicher Unterlagen findet nicht statt.
22.7 Sprache der Schulungsunterlagen. Schulungen werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt; die zugehörigen Unterlagen werden in einer dieser beiden Sprachen bereitgestellt. Ein Anspruch auf weitere Sprachfassungen besteht nicht. Der Kunde darf die Unterlagen für den eigenen internen Gebrauch mit gängigen Übersetzungswerkzeugen in andere Sprachen übertragen; die dabei entstehenden Fassungen sind maschinelle Übersetzungen und werden von der Traniva AG nicht geprüft. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen; massgeblich bleibt die ursprüngliche deutsche oder englische Fassung. Eine Weitergabe übersetzter Fassungen an Dritte richtet sich nach Ziffer 22.6.
